Software Nutzungs- und Überlassungsbedingungen,
Endnutzer Einverständnis Erklärung – Enduser Licence
Agreement „EULA“
1.1 Definitionen:
Unter den Oberbegriff ‚Software’ fallen alle vom Autor erstellten Programme,
Quelltexte, Hilfstexte, Unterprogrammsammlungen (Librarys), Import oder
Includedateien, Objektdateien, Setup- Konfigurations- und Initialisierungsdateien,
zum Programm gehörende Sound und Bilddateien, Zeichnungen und Diagramme
und auch alle anderen vom Autor erstellten Dokumente die sich direkt auf diese
Beziehen.
1.2 Geltungsbereich
Unter diese Endbenutzer Einverständnis Erklärung fällt jede Art der vom Autor
erstellten Software, unabhängig von der Art der Verbreitung (Distribution) und der Art
des Erwerbs, Sie ist Gültig für vom Autor erstellte Freeware ebenso wie für
kostenpflichtige Versionen und Aufträge. Der Erwerb einer Software entbindet den
Erwerber nicht von der Wahrung des Urheberrechts. Sie gilt für alle Vertriebswege:
Software von CD oder sonstigem Datenträger, Download aus dem Internet, und auch
für unmittelbar auf dem System des Endbenutzers erstellte Software.
Für im Kundenauftrag erstellte Software können weitere Bedingungen ausgehandelt
sein, die jedoch die Gültigkeit dieses Dokuments nicht generell außer Kraft setzt.
Ebenso gilt dieses Dokument auch für vom Autor erstellte kostenfreie Software
(Freeware).
1.3 Gültigkeit
Diese Endbenutzer Einverständnis Erklärung tritt automatisch ab dem Zeitpunkt in
Kraft ab dem dieses Dokument dem Nutzer Zugänglich ist. Sie behält ihre Gültigkeit
bis Sie vom Autor widerrufen, oder durch eine neue ersetzt wird.
1.4 Legitimität
Als rechtmäßig erworben gelten Software Pakete nur in ihrer Vollständigen Form, der
geringste Umfang dieser Wäre ein Paket bestehend aus Hauptprogramm in
lauffähiger Form und diesem Dokument (EULA) oder auch dem Quelltext des
Programms und diesem Dokument.
Als unrechtmäßig erworben gelten alle Programme, Programmteile oder Hilfsdateien
denen dieses Dokument nicht beigefügt ist. Weiterhin als ‚unrechtmäßig erworben’
zu betrachten sind durch dritte veränderte Programmversionen und Dateien.
1.5 Programmerweiterungen, Updates und Plugins
Diese EULA schließt (sofern nicht anders Vereinbart) das Recht zur Nutzung der
vom Autor zum späteren Zeitpunkt erstellten Programmerweiterungen mit ein, sofern
diese unmittelbar (das heißt entweder vom Autor selbst oder einer beauftragten
dritten Partei) und unverändert zur Verfügung gestellt werden.
1.6Haftungsausschluss
Grundsätzlich erfolgt die Verwendung der Software auf eigenes Risiko, der Autor ist
für entstandene Sach- Vermögens- oder Personenschäden in keiner Weise haftbar.
Alle veröffentlichte Software wurde von Autor gewissenhaft auf ihre Lauffähigkeit auf
bestimmten Systemen geprüft.
1.7Kennung
Zur Identifikation und damit zum Inkrafttreten des Urheberrechtes reicht der
ausgeschriebene Name des Programmautors oder seines Synonyms (siehe weitere
Dokumente) oder seines Firmennamens inklusive Addresse aus. Diese Kennung ist
Teil des Quelltextes oder einer der funktionsrelevanten Dateien des Programms und
bezieht sich automatisch auf alle Teile eines Programmpakets und aller Dateien des
Lieferumfangs.
1.8Sonderleistungen
Sofern es sich um ein kostenpflichtig erworbenes Programm oder Programmpaket
oder um eine Auftragsarbeit handelt, sind jegliche Sonderleistungen wie
Programmanpassung und auch Nachbesserungen nach der Endabnahme durch den
Kunden kostenpflichtig, es sei denn es wurde vorher eine andere schriftliche
Vereinbarung (Brief oder Normalpapier Fax) getroffen.
1.9Evaluations- und Testversion
Als Evaluations- und Testversionen gelten Vorversionen für bestimmte Kunden, die
Verbreitung durch diesen oder seine Betriebsangehörigen ist nicht gestattet. Dieses
gilt für alle Programmteile und Dateien, und ebenso für Programmauszüge in
schriftlicher Form.
2.0 Freeware
Freeware darf in unveränderter und vollständiger Form und mit diesem Dokument
zusammen zu Promotions- Lehr- und Übungszwecken weiterverbreitet werden. Dazu
muss die Software vom Autor explizit als solche deklariert sein.
2.1 Verträge, Lizenzen und Zusatzvereinbarungen
Diese EULA ist das Übergeordnete Dokument und kann durch Verträge und
Lizenzen nur in einzelnen Punkten, aber niemals als ganzes außer Kraft gesetzt
werden. Diese Punkte sind in den zusätzlichen Dokumenten präzise formuliert, und
haben dann Rechtsgültigkeit wenn sie in schriftlicher Form Vorliegen (Brief oder
Normalpapier Fax) und vom Autor unterschrieben sind.
Endnutzer Einverständniserklärung / EULA / 23.05.2006 /27.01.2010/ Heinz Volker Viehof