Software Nutzungs- und Überlassungsbedingungen,

Endnutzer Einverständnis Erklärung – Enduser Licence

Agreement „EULA“

1.1 Definitionen:

Unter den Oberbegriff ‚Software’ fallen alle vom Autor erstellten Programme,

Quelltexte, Hilfstexte, Unterprogrammsammlungen (Librarys), Import oder

Includedateien, Objektdateien, Setup- Konfigurations- und Initialisierungsdateien,

zum Programm gehörende Sound und Bilddateien, Zeichnungen und Diagramme

und auch alle anderen vom Autor erstellten Dokumente die sich direkt auf diese

Beziehen.

1.2 Geltungsbereich

Unter diese Endbenutzer Einverständnis Erklärung fällt jede Art der vom Autor

erstellten Software, unabhängig von der Art der Verbreitung (Distribution) und der Art

des Erwerbs, Sie ist Gültig für vom Autor erstellte Freeware ebenso wie für

kostenpflichtige Versionen und Aufträge. Der Erwerb einer Software entbindet den

Erwerber nicht von der Wahrung des Urheberrechts. Sie gilt für alle Vertriebswege:

Software von CD oder sonstigem Datenträger, Download aus dem Internet, und auch

für unmittelbar auf dem System des Endbenutzers erstellte Software.

Für im Kundenauftrag erstellte Software können weitere Bedingungen ausgehandelt

sein, die jedoch die Gültigkeit dieses Dokuments nicht generell außer Kraft setzt.

Ebenso gilt dieses Dokument auch für vom Autor erstellte kostenfreie Software

(Freeware).

1.3 Gültigkeit

Diese Endbenutzer Einverständnis Erklärung tritt automatisch ab dem Zeitpunkt in

Kraft ab dem dieses Dokument dem Nutzer Zugänglich ist. Sie behält ihre Gültigkeit

bis Sie vom Autor widerrufen, oder durch eine neue ersetzt wird.

1.4 Legitimität

Als rechtmäßig erworben gelten Software Pakete nur in ihrer Vollständigen Form, der

geringste Umfang dieser Wäre ein Paket bestehend aus Hauptprogramm in

lauffähiger Form und diesem Dokument (EULA) oder auch dem Quelltext des

Programms und diesem Dokument.

Als unrechtmäßig erworben gelten alle Programme, Programmteile oder Hilfsdateien

denen dieses Dokument nicht beigefügt ist. Weiterhin als ‚unrechtmäßig erworben’

zu betrachten sind durch dritte veränderte Programmversionen und Dateien.

1.5 Programmerweiterungen, Updates und Plugins

Diese EULA schließt (sofern nicht anders Vereinbart) das Recht zur Nutzung der

vom Autor zum späteren Zeitpunkt erstellten Programmerweiterungen mit ein, sofern

diese unmittelbar (das heißt entweder vom Autor selbst oder einer beauftragten

dritten Partei) und unverändert zur Verfügung gestellt werden.

1.6Haftungsausschluss

Grundsätzlich erfolgt die Verwendung der Software auf eigenes Risiko, der Autor ist

für entstandene Sach- Vermögens- oder Personenschäden in keiner Weise haftbar.

Alle veröffentlichte Software wurde von Autor gewissenhaft auf ihre Lauffähigkeit auf

bestimmten Systemen geprüft.

1.7Kennung

Zur Identifikation und damit zum Inkrafttreten des Urheberrechtes reicht der

ausgeschriebene Name des Programmautors oder seines Synonyms (siehe weitere

Dokumente) oder seines Firmennamens inklusive Addresse aus. Diese Kennung ist

Teil des Quelltextes oder einer der funktionsrelevanten Dateien des Programms und

bezieht sich automatisch auf alle Teile eines Programmpakets und aller Dateien des

Lieferumfangs.

1.8Sonderleistungen

Sofern es sich um ein kostenpflichtig erworbenes Programm oder Programmpaket

oder um eine Auftragsarbeit handelt, sind jegliche Sonderleistungen wie

Programmanpassung und auch Nachbesserungen nach der Endabnahme durch den

Kunden kostenpflichtig, es sei denn es wurde vorher eine andere schriftliche

Vereinbarung (Brief oder Normalpapier Fax) getroffen.

1.9Evaluations- und Testversion

Als Evaluations- und Testversionen gelten Vorversionen für bestimmte Kunden, die

Verbreitung durch diesen oder seine Betriebsangehörigen ist nicht gestattet. Dieses

gilt für alle Programmteile und Dateien, und ebenso für Programmauszüge in

schriftlicher Form.

2.0 Freeware

Freeware darf in unveränderter und vollständiger Form und mit diesem Dokument

zusammen zu Promotions- Lehr- und Übungszwecken weiterverbreitet werden. Dazu

muss die Software vom Autor explizit als solche deklariert sein.

2.1 Verträge, Lizenzen und Zusatzvereinbarungen

Diese EULA ist das Übergeordnete Dokument und kann durch Verträge und

Lizenzen nur in einzelnen Punkten, aber niemals als ganzes außer Kraft gesetzt

werden. Diese Punkte sind in den zusätzlichen Dokumenten präzise formuliert, und

haben dann Rechtsgültigkeit wenn sie in schriftlicher Form Vorliegen (Brief oder

Normalpapier Fax) und vom Autor unterschrieben sind.

Endnutzer Einverständniserklärung / EULA / 23.05.2006 /27.01.2010/ Heinz Volker Viehof